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Allgemeines

Besteht eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung, wird Ihr Arzt/ Kinderarzt/ Kieferorthopäde oder Zahnarzt nach gestellter Diagnose eine logopädische Behandlung verordnen.

Die logopädische Behandlung erfolgt anschließend auf Grundlage einer durch den Arzt ausgestellten Heilmittelverordnung [2.055 KB] (Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die den entsprechenden Diagnoseschlüssel, die Verordnungsmenge, Therapiedauer pro Sitzung sowie die Therapiefrequenz beinhaltet, das heißt wie viele Sitzungen pro Woche stattfinden sollen. Auch legt sie fest, ob die Therapie im Haus-/ Heimbesuch oder innerhalb der Praxis stattfinden soll.

Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Je nachdem, ob Sie zuzahlungsbefreit sind oder nicht, entfällt auf jede Verordnung eine gesetzlich festgelegte Zuzahlungsrechnung in Höhe von 10% zzgl. 10,00 Euro Rezeptgebühr. Bei längerfristiger logopädischer Behandlung beträgt die Zuzahlungssumme maximal 2% bzw. bei chronisch Kranken 1% Ihres Familiengesamteinkommens. Zuzahlungsbefreiungen sowie -rückerstattungen können bei der Krankenkasse beantragt werden. Den Status "chronisch krank" legt der Arzt fest.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Für privat versicherte Patienten wird die ärztlich verordnete logopädische Behandlung auf Grundlage eines Behandlungsvertrags mit der Sprachtherapie MUNDt durchgeführt.

Der Unterschied...

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN SPRACH- UND SPRECHSTÖRUNGEN
Schädigungen des Gehirns können neben Störungen des motorischen Apparates und verschiedenen Funktionsausfällen der Sinneswahrnehmungen und anderer kognitiver Aufgaben auch zu Störungen der Kommunikationsfähigkeit führen. Hierbei wird zwischen Sprachstörungen und Sprechstörungen unterschieden.

Sprachstörungen (Aphasien) sind Störungen der Fähigkeit Sprache in all seinen Erscheinungsformen zu verwenden, gesuchte Wörterwerden nicht gefunden, Wörter werden eventuell fehlerhaft gesprochen, Wörter können nicht größeren Äußerungen oder Sätzen zusammengefügt werden. Dies betrifft das Sprechen, aber auch das Verstehen von gesprochenen Äußerungen, ebenso in der Regel das Lesen und Schreiben.

Sprechstörungen (Dysarthrien/ Sprechapraxien) betreffen die Fähigkeit, Bewegungen auszuführen, die notwendig sind, um deutlich artikuliertes Sprechen hervorzubringen. Am Sprechen beteiligt sind die Atmung, die Stimmgebung im Halsbereich und die Bewegungen im Mundbereich, die Zunge, die Lippen, der Unterkiefer. Alle diese Bereiche können durch eine Hirnschädigung in ihrer Beweglichkeit und /oder Steuerung und ihren Empfindungen eingeschränkt sein. Die Folgen können ein schlecht verständliches oder sogar unverständliches Sprechen sein.

Schluckstörungen (Dysphagien) Probleme bei der Nahrungsaufnahme bzw. des Schluckens sind weitere Bereiche, bei denen infolge einer Gehirnschädigung Störungen auftreten können. Diese können sehr weitreichende Folgen nach sich ziehen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen.

Alle diese genannten Störungsbereiche können und müssen durch Logopäden / Sprachtherapeuten therapiert werden, und das in allen Phasen der Erkrankung mit einem frühestmöglichen Beginn der Therapien. Wie bei allen anderen Erkrankungen ist eine gute, differenzierte Diagnostik die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.

Wer...

WER FÜHRT DIAGNOSTIK UND THERAPIE DURCH?
Hier gibt es mehrere Berufsgruppen, die die entsprechende Ausbildung haben. Man findet häufig zwei unterschiedliche Bezeichnungen in Kliniken und Praxen, entweder Logopädie oder Sprachtherapie.

Gibt es einen Unterschied zwischen Sprachtherapie und Logopädie?

Logopäde/Logopädin ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung durch das Logopädengesetz von 1980 und durch den Zusatz "staatlich geprüft" gekennzeichnet. Es handelt sich um eine dreijährige Fachschulausbildung zum sogenannten Heilmittelerbringer.

Die Bezeichnung Sprachtherapeut hingegen ist nicht geschützt und ist eine Art Oberbegriff für verschiedene Berufsgruppen, die sprachtherapeutisch tätig sind. Neben den Logopäden gibt z.B. Sprachheilpädagogen, Klinische Linguisten, Patholinguisten, Klinische Sprechwissenschaftler, Schlaffhorst-Andersen-Therapeuten.
Die verschiedenen Ausbildungen haben z.T. unterschiedliche Schwerpunkte.

Die Logopädenausbildung vermittelt umfassend die gesamte Breite peripherer und zentraler Störungen, der motorischen und kognitiven Prozesse im Spracherwerb der Kinder und der Sprachverwendung im Erwachsenenalter.

Die meisten anderen oben genannten Berufsgruppen erwerben ihre Kenntnisse in einem Studium an einer Hochschule bzw. Universität. Bei den Linguisten beispielsweise stehen in der Ausbildung die sprachwissenschaftlichen Grundlagen im Vordergrund. Dies führt zu einer vertieften Kenntnis sprachlicher Prozesse und seinen Störungen.

Im beruflichen therapeutischen Alltag sind aber die Arbeitsfelder aller Berufsgruppen weitgehend ähnlich gestaltet. Dabei hängt es eher davon ab, wo Kolleginnen und Kollegen tätig sind: in einer Akutklink, in einer Rehabilitationsklinik oder einer Praxis.

In den letzten 20 Jahren hat sich vor allem im klinischen Bereich, aber auch zunehmend in den ambulanten Praxen das Aufgabenfeld des Sprachtherapeuten erweitert um die Diagnose und Behandlung von Störungen der Nahrungsaufnahme bzw. des Schluckens.

Bei welchen...

BEI WELCHEN HIRNSCHÄDIGUNGEN IST SPRACHTHERAPIE WICHTIG?
Schlaganfall ist die häufigste Ursache für Aphasien und weitere Störungen des Sprechens und der Nahrungsaufnahme (ca. 80%).

Diese werden durch Verengungen bzw. -Verschlüsse (ca. 85%) der gehirnversorgenden Blutgefäße (Arterien) oder durch ein Platzen der Gefäße (ca. 15%) mit nachfolgender Hirnblutung ausgelöst.
Durch die Unterbrechung der Blutversorgung bestimmter Hirnareale können Funktionen des Gehirns außer Kraft gesetzt werden, das entsprechende Hirngewebe stirbt ab. Sind wesentliche Sprachregionen betroffen, führt dies entsprechend auch zu Ausfällen sprachlicher Funktionen.

Weitere Ursachen, die zu den beschriebenen Störungen führen können:
- Schädel-Hirn-Trauma, also Schädigungen nach Unfall oder anderer Gewalteinwirkungen auf das Gehirn
- Gehirntumor (Krebserkrankung) oder die Folgen der operativen Entfernung eines Tumors
- Gehirnentzündungen (z.B. Encephalitis)

Allerdings ist der Schlaganfall mit ca. 80% aller Hirnschädigungen die häufigste Ursache.
Welche Funktionen jeweils beeinträchtigt sind und die damit verbundene Frage, ob eine logopädische Behandlung notwendig wird, hängt ab von der Art und dem Ort im Gehirn, der nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wurde und welche Gehirnzellen abgestorben sind. Es gibt es sechs Blutgefäße (Arterien), die das Gehirn mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgen. Grundsätzlich kann jedes dieser Gefäße vollständig betroffen und verschlossen sein, häufiger ist aber nur ein Teil der nachfolgenden komplexen "Verästelung", der Äste und Zweige des Hauptstammes unterbrochen.
So kann man sich also vorstellen, dass es sehr viele verschiedene Variationsmöglichkeiten des Schädigungsortes gibt und eine entsprechende große Zahl der Störungsmuster. Es gibt zwar immer wiederkehrende typische Muster der Störungen, jede/r einzelne Betroffene unterscheidet sich aber mit seinen Problemen bei genauerer Untersuchung von jedem anderen. Jeder weist sein sehr persönliches, individuelles Störungsmuster auf.

Degenerative Erkrankungen
Es gibt einige Erkrankungen des Gehirns, die das Gehirn z.T. weiträumig befallen und ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Sprache, das Sprechen und die Nahrungsaufnahme haben. Die sogenannten degenerativen Erkrankungen wie verschiedene Demenzformen wie Alzheimer, die Parkinsonsche Krankheit oder Multiple Sklerose erfordern auf verschiedenen Ebenen sprachtherapeutische Interventionen.

Phasenmodell...

PHASEN DER NEUROLOGISCHEN REHABILITATION
Das Phasenmodell dient der Orientierung zum Verlauf der Rehabilitation nach einem neurologischen Ereignis.

Ausgehend von dem akuten Ereignis kann der Prozess der Gesundung unterschiedliche Verläufe nehmen. Die einzelnen Stufen drücken die verschiedenen Schweregrade einer Erkrankung aus, je nach dem welche medizinischen und therapeutischen Maßnahmen jeweils durchgeführt werden müssen und können. Entsprechend gibt es in den Reha-Kliniken Abteilungen, die für diese Stufen eingerichtet sind.

Liegt eine weitreichende, schwere Störung vor, wird der Verlauf möglicherweise mit einer längeren Verweildauer in der Abteilung der B-Phase verbunden sein. Bei Verbesserung der Symptomatik schließt sich die C-Phase an und gegebenenfalls die D-Phase.

Bei weniger schweren Störungen und günstigem Verlauf kann eventuell direkt von der Akutphase in eine Abteilung der D-Phase verlegt werden. Es kann aber auch in jeder Phase die Entwicklung stagnieren oder ganz aussetzen. Dann muss eventuell eine Verlegung in die Phase F erwogen werden.
Jede einzelne Erkrankung nimmt ihren eigenen Verlauf, der nicht immer vorherbestimmbar ist.

Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation:
Phase A (Akutphase):
Erstbehandlung in "stroke unit", neurologischer Klinik, Allgemeinkrankenhaus, evt. "innere" Abteilung

Phase B (Frührehabilitation):
Patienten mit Bewußtseinstörungen, apallischem Syndrom, vollständige pflegerische Hilfe erforderlich, u.U. künstliche Ernährung, Kontakt- und Kommunkationsaufbau, körperliche Mobilisierung

Phase C (postprimäre Rehabilitation):
Kreislaufverhältnisse und Kooperationsfähigkeit müssen soweit wiederhergestellt sein für umfassende rehabilitative Therapie, pflegerische Hilfen noch erforderlich, Rückgewinnung der Selbständigkeit

Phase D (Anschlußheilbehandlung AHB):
stationäre Rehabilitation, Patienten sind weitgehend selbständig, häusliche und berufliche Reintegration wird durch fortbestehende Funktionsstörungen noch erschwert

Phase E: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, evt. Umschulungsmaßnahmen

Phase F: (Zustandserhaltende Pflege):
Pat. mit schweren Bewusstseinsbeeinträchtigungen (siehe B) mit fehlender Rückbildungstendenz, pflegerische und physiotherapeutische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes

Die Phasen D und E werden auch direkt oder im Anschluss an die stationäre Behandlung im Rahmen von ambulant-teilstationärer Rehabilitation (Tagesklinik) durchgeführt für die weitere soziale und berufliche Wiedereingliederung.

Krankenhaus...

SPRACHTHERAPIE/ LOGOPÄDIE IM KRANKENHAUS
(verfasst für tettricks, © Ulrike Burg 2010)

Liegt der Verdacht auf einen Schlaganfalls vor, treten also typische Symptome dafür auf (siehe Artikel "Folgen eines Schlaganfalls"), sollte der Betroffene nach Möglichkeit umgehend in eine sogenannte "stroke-unit" eingeliefert werden. Stroke-units sind Einrichtungen in Krankenhäusern, die auf die schnelle Behandlung von Schlaganfällen spezialisiert sind. Vorhandene diagnostische Apparaturen ( z.B. Computertomographen, Magnetresonanztomographen) können schnell die entscheidenden Hinweise zur richtigen Behandlung liefern und somit u.U. das Risiko für weiter reichende Schädigungen verringern. (Rufen im Notfall direkt die Telefonnummer 112 an)

Akutklinik, Rehabilitationsklinik und ambulant-neurologische Rehabilitationseinrichtung oder Tagesklinik
Die logopädische Diagnostik und Therapie sollte direkt nach einem Schlaganfall , also schon im Krankenhaus, beginnen. Da sich der Patient in dieser Zeit noch in der Akutphase (Phase A) befindet (ungefähr die ersten vier Wochen nach der Erkrankung), muss damit gerechnet werden, dass sich die Symptome noch stark verändern.

Eine detaillierte Diagnostik ist zu diesem Zeitpunkt oft nicht möglich, da die Belastbarkeit des Patienten häufig nur gering ist. Es sollte jedoch eine orientierende Untersuchung und Bestandsaufnahme der Störungen erfolgen.

Das bedeutet, dass untersucht und beschrieben werden muss, welche Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Hat der Patient eine Sprachstörung (Aphasie) und hat Probleme mit der Wortfindung, der Grammatik, dem Sprachverständnis sowie Lesen und Schreiben?

Hat er eine Sprechstörung (Dysarthrie, Sprechapraxie) und kann Wörter und Sätze nicht mehr deutlich aussprechen? Leidet er unter einer (häufig halbseitigen) Gesichtslähmung (Facialisparese), so dass das Gesicht schief ist oder sich nur noch eingeschränkt bewegen lässt?

Und liegt vielleicht eine Schluckstörung (Dysphagie) vor, so dass der Patient bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme gefährdet ist, weil er sich häufig verschluckt oder ihm Nahrung, Flüssigkeit und Speichel aus dem Mund laufen? All dies sollte jetzt orientierend untersucht werden, damit dann, je nach Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit des Patienten, mit der Therapie begonnen werden kann.

Im Vordergrund der Therapie von Störungen, die die Kommunikation beeinträchtigen (Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie), sollte zunächst die Sicherung der Verständigung stehen. Bevor also mit dem Üben an den einzelnen Störungen begonnen wird, sollte dafür gesorgt werden, dass der Patient sich in seinem Alltag so gut wie möglich mitteilen kann.

Die Hilfsmittel und Methoden orientieren sich dabei an den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen. Hier gibt es keine Patentlösung und oft muss improvisiert werden. Mögliche Wege können ein Kommunikationsbuch, Papier und Bleistift, eine Buchstabentafel oder die Kommunikation über Fragen des Gesprächspartners und Ja / Nein-Antworten des Patienten sein.

Manchmal kommt es vor, dass trotz aller Bemühungen kein Weg gefunden werden kann. Dann sollte direkt mit der Therapie begonnen werden, um Fähigkeiten zu erarbeiten, die dann zur Kommunikation genutzt werden können.

Im Falle einer Schluckstörung sind neben der eigentlichen Therapie einige Dinge sofort zu klären und zu berücksichtigen: Es muss trotz Schluckstörung eine ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und Nährstoffen erfolgen und gleichzeitig muss die Sicherheit des Patienten gewährleistet werden. Eine Schluckstörung kann im schlimmsten Fall zu Lungenentzündung oder Ersticken führen. Häufig wird übergangsweise eine Nasensonde gelegt, um Sicherheit und ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Ist eine Rückbildung der Schluckstörung in nächster Zeit nicht absehbar, muss unter Umständen operativ eine Magensonde (PEG) gelegt werden. Beide Maßnahmen müssen nicht auf Dauer bleiben. Die Therapie der Schluckstörung wird parallel dazu weiter geführt.

Sobald eine künstliche Ernährung nicht mehr notwendig ist, werden die Sonden entfernt. Aber auch bei leichteren Schluckstörungen sollte schnell gehandelt werden. Wichtige Schritte sind eine Kostanpassung (zum Beispiel nur breiige Kost, an der man sich nicht so leicht verschlucken kann) und eine gute Aufklärung des Patienten und seiner Angehörigen.

Fragen Sie im Zweifelsfall, ob eine Schluckstörung vorliegt und ob besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Essen und Trinken eingehalten werden müssen.

Nach der Akutphase...

Nach der Akutphase in die Rehabilitationseinrichtung
(Phase B-C oder direkt in Phase D)

Aus dem Krankenhaus kann der Patient, wenn sein Zustand es erfordert, in eine neurologische Rehabilitationsklinik verlegt werden.
Den Antrag hierfür stellt das Krankenhaus bei den Krankenkassen.

Die sich anfänglich noch rasch verändernden Symptome stabilisieren sich etwas. Auch der Allgemeinzustand verbessert sich. Man kann nun eine detailliertere Diagnostik erheben und die Therapie fortführen.
Die alltägliche Kommunikationsfähigkeit und die Gewährleistung einer ausreichenden und sicheren Nährstoffversorgung sind weiterhin wichtige Aspekte. Im Vordergrund steht jetzt aber das systematische Üben. Hauptaufgabe ist die „Reparatur“ der Einschränkungen.
Dies kann manchmal etwas abstrakt wirken, weil der direkte Zusammenhang zur Störung für den Laien nicht immer unmittelbar einsichtig ist. Scheuen Sie sich nicht, als Patient oder Angehöriger die Therapeutin zu fragen, was sich hinter den Übungen verbirgt! Überhaupt ist spätestens jetzt der Zeitpunkt, zu dem Sie ausführlich beraten werden sollten.

Welche Einschränkungen liegen vor, welche Konsequenzen haben sie für den Alltag, was wird in der Therapie dagegen getan, was können Sie selber tun? Diese Fragen sollten jetzt und im weiteren Verlauf immer wieder besprochen werden. Suchen Sie auch als Angehörige den Kontakt zu den Therapeutinnen und fragen Sie, ob Sie einer Therapie beiwohnen dürfen.

An den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik kann sich eine Weiterbehandlung in einer neurologischen Tagesklinik oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung anschließen.

Man kann aber auch direkt aus dem Krankenhaus dorthin gehen, wenn ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nicht notwendig ist.

Ein solcher Aufenthalt muss bei der Krankenkasse gesondert beantragt werden. Dies macht der zuständige Arzt. In einer solchen Einrichtung trifft man wieder auf alle therapeutischen Fachgruppen sowie auf Ärzte und Krankenschwestern, aber man wohnt zu Hause und ist nur für die Dauer der Behandlungen in der Einrichtung.

Kann man den Weg dorthin noch nicht selbständig bewältigen, wird man von einem Fahrdienst morgens von zu Hause abgeholt und nach den Therapien wieder dorthin zurückgebracht.
Hier setzen sich die Therapien wie in der Rehabilitationsklinik fort. Oft ändert sich aber der Schwerpunkt ein bisschen. Da die Patienten nun wieder in ihrem normalen häuslichen Alltag leben, treten manche Probleme in den Hintergrund und andere, die im geschützten Rahmen der Klinik nicht ins Gewicht fielen, gewinnen an Bedeutung.

Hilfen, die in der Klinik selbstverständlich vorhanden waren, müssen für zu Hause besorgt werden und die Herausforderungen des Alltags müssen nun in eigener Verantwortung bewältigt werden. So stellt der Aufenthalt in der ambulanten neurologischen Rehabilitationseinrichtung oder Tagesklinik den Übergang zwischen der stationären Komplettversorgung und dem neuen, veränderten Alltag dar.

Ambulante Phase...

THERAPIE IN DER AMBULANTEN PHASE
in der Sprachtherapeutischen Praxis, bei Hausbesuchen in privater Umgebung oder in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung
(verfasst für tettricks, © Heinrich Mundt 2010/ überarbeitet Juliane Graf-Wegner 2021)

Wer verordnet Sprachtherapie / Logopädie?
Verordnung für alle neurologisch bedingten Sprach- und Sprechstörungen und auch Schluckstörungen können alle Allgemeinmediziner, prakt. Ärzte und Fachärzte wie Neurologen, HNO-Ärzte bzw. Phoniater, Internisten ausstellen. Bei betroffenen Kindern können natürlich auch die Kinderärzte entsprechend tätig werden.

Wie sehen solche Verordnungen aus ?
In den Heilmittelrichtlinien, die u.a. die verschiedenen sprachtherapeutischen Störungsbilder und deren Optionen der Behandlungsmöglichkeiten auflisten, ist für jedes Störungsbild eine sog. Diagnosegruppe (ehemals Indikationsschlüssel) mit entsprechender Leitsymptomatik festgelegt. Bei den neurologisch bedingten Störungen gibt es im Wesentlichen drei solcher Schlüssel:

SP5 steht für zentrale, erworbene Störungen der Sprache, also die Einschränkung der Fähigkeit, sich sprachlich mitzuteilen, z.B. Wortfindung, Satzbau, Lautproduktion usw.

SP6 steht für zentrale, erworbene Störungen des Sprechens, also die Einschränkung, gesprochene Sprache motorisch adäquat umzusetzen

SC1 steht für zentrale, erworbene Störungen des Schluckaktes bzw. der Nahrungsaufnahme, also die Einschränkung, Nahrung in gewohnter Weise aufzunehmen, in den Mund führen, kauen und sicher schlucken, ohne das Nahrung in die Atemwege gelangt.

Alles was auf diesen Verordnungen eingetragen wird, liegt im Ermessensspielraum der Ärzte. Rechtliche Ansprüche auf Häufigkeit und Dauer gibt es nicht.

Möglichkeiten der Therapieverordnung

WELCHE MÖGLICHKEITEN DER THERAPIEVERORDNUNGEN GIBT ES?
Wie viele Therapieeinheiten pro Verordnung?
Es können je nach Ermessen des Arztes und Störungsbild max. 20 Therapieeinheiten pro Verordnung ausgestellt werden.

Gibt es eine Begrenzung der Therapiedauer ?
Grundsätzlich sollte die Therapiedauer an dem Bedarf und Therapiewillen des Patienten bemessen werden. Es sind Langzeittherapien möglich, die sich über Jahre erstrecken, vorausgesetzt, die verschreibenden Ärzte und die Krankenkassen tragen das mit.

Für den Fall, dass von der Krankenkasse keine weitere Therapie bewilligt werden, die Therapie aber von Seiten des Patienten und des Therapeuten weiterhin für sinnvoll erachtet werden, lohnt es sich immer Einspruch zu erheben. Häufig erreicht man dadurch doch noch eine weitere Bewilligung. Will der Arzt nicht weiter verordnen, sollte man sich unter Umständen nach einem anderen Arzt umschauen.

Wie viele Therapieeinheiten pro Woche (Therapiefrequenz) können verschrieben werden. (Einzeltherapie):
Prinzipiell kann von 1x pro Woche bis zu 5x pro Woche eingetragen werden. Der Maximalfall von 5x wird allerdings relativ selten realisiert, wenn es auch in vielen Fällen sinnvoll wäre. Bei Aphasien sollten nach Möglichkeit 3 Einheiten von 60 Minuten pro Woche verordnet werden (siehe nächsten Abschnitt).
Die Zahl der Häufigkeit wird durch verschiedene Faktoren begrenzt: Einmal sicherlich durch die Bereitschaft der Ärzte, solche Mengen zu verordnen bzw. die fehlende Bereitschaft der Kassen, solche Intensivtherapien zu finanzieren. Auf der anderen Seite gibt es Kapazitätsbegrenzungen der sprachtherapeutischen Praxen für diese intensiven Therapien. Außerdem ist auch die Belastbarkeit mancher Patienten begrenzt, sowohl die geistige wie auch die körperliche, und wenn der tägliche Weg in die Praxis zu aufwändig ist auf Grund körperlicher Behinderungen oder auch noch andere Therapien zu besuchen sind.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Die Therapiedauer kann variieren von 30 Minuten, 45 Minuten bis zu 60 Minuten.
Bei Aphasie sollte diese mind. 45 Minuten, besser noch 60 Minuten betragen.

Sind bei den Verordnungen Zuzahlungen zu leisten?
Verordnungen zur Sprach-. Sprech- und Schlucktherapie sind wie auch alle anderen Therapien und Medikamente zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung beträgt 10% der Behandlungskosten und pro Verordnung 10€. Der Zuzahlungsbetrag ist in unserem Fall auf Rechnung per Überweisung an die Sprachtherapie MUNDt zu entrichten.

Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dazu muss man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Erforderlich sind der Nachweis des Einkommens und die gesammelten Rechnungen der bisherigen Zuzahlungen. Bei chronischen Erkrankungen tritt die Zuzahlungsbefreiung ein, wenn die Ausgaben für die medizinische Versorgung 1% des Jahreseinkommens erreicht haben. Manche Krankenkassen befreien auch schon von der Zuzahlung, wenn zu Jahresbeginn ein bestimmter Pauschalbetrag bezahlt wird. Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Wie oft Sprachtherapie...

WIE VIEL UND WIE LANGE IST SPRACHTHERAPIE SINNVOLL?
Grundsätzlich gilt: So viel und so lange wie möglich!

Allerdings gibt es da verschiedene Begrenzungen der Häufigkeit und Dauer von Therapie. Gibt es in verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen noch die Möglichkeiten, bei Bedarf täglich Einzeltherapie und evt. zusätzlich noch Gruppen- und/oder Computertherapie, so ist das im ambulanten Therapiebereich relativ selten realisierbar.

Effektivität von Sprachtherapie bei Aphasie
In den letzten Jahren gab es verstärkt Untersuchungen zur Effektivität von Sprachtherapie insbesondere bei Aphasie. Die Ergebnisse weisen alle in die Richtung: Nur hohe Intensität der Therapie erbringt nachweisbare Effekte.
Die häufig von ambulanten Einrichtungen praktizierte Therapiehäufigkeit und –dauer 1x pro Woche 45 Minuten erweist sich somit als wenig effektiv. Sicher nachweisbare Effekte treten erst auf ab 3-4 Stunden Therapie pro Woche. Als Minimum setzen wir 2x wöchentlich an, eine Frequenz von 1x wöchentlich dient eher dem Erhalt des Erarbeiteten.

Ein Vergleich, von dem ich weiß, dass er hinkt und nur begrenzt zulässig ist: Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Fremdsprache erlernen. Was halten Sie für effektiver: Wenn Sie ein Jahr lang dafür einmal in der Woche zum Unterricht gehen und zwischendurch nicht ständig üben oder sie absolvieren einen zeitlich begrenzten Intensivkurs von mehreren Stunden in der Woche?

Das Ziel von 3-4 Stunden in der Woche wird sich im Praxisalltag allerdings oft schwer realisieren lassen. Einerseits würden zur Zeit nicht alle Versicherungsträger und/oder Ärzte entsprechende Verordnungen bewilligen, andererseits fehlen oft auch in den Praxen die entsprechenden Therapiekapazitäten, zumal bei neurologischen Patienten häufig Hausbesuche notwendig werden.

Therapiepausen...

SIND THERAPIEPAUSEN SINNVOLL?
Therapiepausen bzw. Intervalltherapie
Den oben erwähnten Untersuchungen war es auch zu entnehmen, dass eine intensive Intervalltherapie effektiver ist als eine langfristige, niedrigfrequente Therapie,
Intervalltherapie bedeutet, dass sich Phasen intensiver Therapie mit 4 bis 6 Stunden in der Woche über einige Monate mit Therapiepausen abwechseln.

Ein kleines Rechenexempel: Bei 45 Minuten Therapie pro Woche über ein Jahr ergeben sich grob gerechnet ca. 40 Stunden. Verteilt man diese Stunden auf 4 Stunden in der Woche, so ergeben sich 10 Wochen Intensivtherapie und dann würde wieder eine Therapiepause eingelegt. Die Kosten wären also nicht höher aber effektiver eingesetzt.

Therapieart...

HAUSBESUCHE - GRUPPENTHERAPIE - ÜBUNGEN ZU HAUSE
Hausbesuche
Ist ein Patient nicht in der Lage, selbständig eine Praxis aufzusuchen, kann der Arzt zusätzlich Hausbesuche verordnen. Diese werden von vielen niedergelassenen Praxen angeboten.

Gruppentherapie / Computertherapie
Es können auch Gruppentherapien verordnet werden, das heißt, dass mehrere Patienten in unterschiedlicher Anzahl gemeinsam an einer Therapiesitzung teilnehmen.
Ergänzend zur Einzeltherapie besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Trainings am Computer. Es gibt eine größere Anzahl von Therapie- und Übungsprogrammen.

Sind ergänzende Übungen zu Hause sinnvoll?
Es ist empfehlenswert, zur Ergänzung der Therapie soweit wie möglich zusätzliche Aufgaben für den häuslichen Bereich mitzugeben und später zu besprechen.

Sprachtherapieinhalt...

WAS WIRD IN DER SPRACHTHERAPIE GEMACHT?
Das hängt zunächst mal von dem Störungsbild ab. Die Inhalte unterscheiden sich stark voneinander, je nachdem ob eine Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie oder Dysphagie vorliegt oder auch mehrere Störungsebenen sich überlagern.

Sprachstörungen (Aphasien)
Sprachstörungen zeigen ein vielfältiges, komplexes Erscheinungsbild auf verschiedenen sprachlichen Ebenen: Lautebene, Wortebene, Satzebene, Textebene. (link zum Aphasieartikel?) Das führt meist zu einer allgemeinen Störung der Kommunikationsfähigkeit in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Eine differenzierte Diagnostik ist notwendig, um die genauen Symptome zu bestimmen und daran die Ziele für die Therapie festzulegen.
Grob unterscheiden lassen sich zwei Ansätze in der Aphasietherapie:

1.) Sprachsystematische Übungen:
In Abhängigkeit der gestörten sprachlichen Ebenen werden systematische Übungen mit den sprachlichen Elementen dieser jeweiligen Ebenen durchgeführt am Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Je nach Schweregrad der Aphasie wird gearbeitet , zum Bsp. auf der
Wortebene > Übungen zur Wortfindung und/oder zur korrekten lautlichen Bildung der Wörter und das Verstehen von Wörtern.
Satzebene > Aufbau komplexerer aus mehreren Wörtern bestehende Äußerungen bis zu kurzen und auch längeren Sätzen und das Verstehen von Sätzen.
Textebene > Produktion und Verständnis von Texten

2.) Kommunikative Übungen:
Kommunikative Therapie dient vor allem der Nutzung, Aktivierung und dem Aufbau aller verfügbaren kommunikativen Wege wie Sprechen, Schreiben, Zeichnen, Gesten einsetzen. Dabei steht im Vordergrund die Kommunikation, der Austausch von Informationen. Es kommt nicht auf die korrekte sprachliche Form an wie bei der sprachsystematischen Therapie sondern nur auf die Verständigung und Verständnissicherung. Es werden also fehlerhafte Äußerungen nicht korrigiert, sondern es wird nur auf die Verständlichkeit geachtet.

Sprechstörungen (Dysarthrien)
Übungen zum Aufbau der Sprechmotorik auf den verschiedenen Ebenen der Atmung, Stimmgebung und Artikulation. Beweglichkeit der Artikulationsorgane wie z.B. Zunge und Lippen sollen gefördert werden. Sprechübungen zur Flüssigkeit und Deutlichkeit der Artikulation.

Sprechstörungen (Sprechapraxien)
Übungen zur willkürlichen, bewussten Anbahnung von gezielten Sprechbewegungen bzw. zur Verbesserung fehlerhafter Lautbildung.

Schluckstörungen (Dysphagien)
Übungen zur Verbesserungen der Schluckfunktionen, Anpassung der Ernährung an die Störung, Training von kompensatorischen Schlucktechniken zur Reduzierung des Risikos vom Eintritt von Nahrung in den Atmungsapparat.

(verfasst für tettricks © Heinrich Mundt 2010, bearbeitet durch Juliane Graf-Wegner 2021)